Donnerstag, 19. Mai 2011

Unsere Positionen zur Zivilklausel

Militärforschung widerspricht unserem Bildungsideal eines selbstbestimmten und
gesellschaftlich verantwortungsvollen Lernens, Lehrens und Forschens. Mit solchen
Forschungsprogrammen kann eine autonome, demokratische und solidarische
Hochschule nicht verwirklicht werden.
• Die Zivilklausel ist eine Selbstverpflichtung, lediglich friedlichen Zwecken zu dienen.
Jegliche Kooperation mit militärischen Institutionen ist dementsprechend abzulehnen. Wir
halten die Aufahme einer Zivilklausel in die Satzung einer zivilen Forschungs- und
Bildungseinrichtung für unabdingbar.
• Diese Forderung sehen wir in einer Traditionslinie stehen mit der völkerrechtlichen
Bestimmung des Potsdamer Abkommens, dass es Deutschland verboten ist,
Kernwaffenforschung zu betreiben, woraufhin öffentlich finanzierte Kernforschungsinstitute
eine solche Klausel aufgenommen haben. Die deutsche Schuld am Holocaust hat gezeigt,
dass Wissenschaft nur mit friedlichen und humanen Zwecken funktionieren kann und frei
sein muss, vor allem von militärischen Partikularinteressen.
• Die Zivilklausel schützt den öffentlichen Raum Universität vor dem Eindringen
militärischen Denkens und trägt zu einer friedlicheren Forschung, Bildung und Gesellschaft
bei.
• Wir sehen die internationale Kooperation und Zusammenarbeit von Forscher_innen
aufgrund von auferlegten Geheimhaltungsvorschriften beim Betreiben militärischer
Forschung gefährdet. Die Sicherung des eigenen militärischen Vorteils bestimmt dabei das
Forschungsinteresse, was auf keinen Fall das Ziel von Wissenschaft sein kann.
• Die Zivilklausel sichert die Wissenschaftsfreiheit, die Forscher_innen vor fremdbestimmter
Ausrichtung von Forschung, staatlicher Willkür und dem Missbrauch von
Forschungsergebnissen schützen soll. Die momentane Situation, in der Universitäten mit
öffentlicher Unterfinanzierung zu kämpfen haben und damit in die Lage geraten, zusätzliche
Gelder aus dem Verteidigungshaushalt sowie von Rüstungsunternehmen annehmen zu
müssen, gewährleistet dies nicht.
• Eine rechtlich bindende Klausel in der Satzung der Universität muss vor
Aushöhlungsversuchen geschützt werden. Die Diskussion über die wissenschaftliche
Ausrichtung der Universität ist eine politische Auseinandersetzung. Deswegen ist ein
offener Dialog aller Beteiligten, das heißt sowohl der Forschenden, als auch der
Studierenden, über den Zweck von Forschung nötig.
Kritik der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Die Uni Jena nimmt verschiedene Formen der Kooperation mit der Bundeswehr
wahr: Sie ist am 2007 gestarteten „Forschungsprogramm für zivile Sicherheit“
beteiligt, das insgesamt sowohl Rüstungs-, als auch psychologische und
sozialwissenschaftliche Forschung umfasst. In Jena ist die Chemisch-
Geowissenschaftliche Fakultät in dieses Programm eingebunden; der Lehrstuhl für
Methodenlehre und Evaluationsforschung stellte Studien zur Eignungsdiagnostik für
die Bundeswehr an; das Institut für Interkulturelle Wirtschaftskommunikation
forschte zum Projekt ORGAMIR (Organisationsübergreifende Gefahrenabwehr zum
Schutz von Menschen und kritischen Infrastrukturen durch optimierte Prävention
und Reaktion).Weiterhin wird auch wehrmedizinische Forschung betrieben.
Dem Reservistenverband wird außerdem großzügig eine Werbefläche geboten, in
Form einer Partnerschaft mit der Hochschulgruppe SIPOLIS.
• Wir kritisieren neben der militärischen Ausrichtung auch die Undurchsichtigkeit dieser
Politik. Sie hält einen Großteil aller an der Universität Studierenden, Dozierenden etc. in
Unwissenheit und schließt einen kritischen Dialog von vornherein aus.
• Eine Satzungsänderung ist mit einer Mehrheit im Senat durchzusetzen. Wir sind darauf
gefasst, mit dem Argument, Kriegsforschung sichere Arbeitsplätze und schaffe Wohlstand
und Wachstum, abgeschmettert zu werden. Wir halten den Frieden trotzdem für sozial
verträglich und werden deswegen versuchen, durch öffentlichkeitswirksame Aktionen die
Studierendenschaft zu politisieren und für unsere Ziele zu gewinnen.
Unsere Forderungen
• Wir fordern eine rechtlich bindende Satzungsänderung der Uni Jena. Folgender Wortlaut soll
(sinngemäß) aufgenommen werden:
„Die FSU verfolgt nur friedliche Zwecke. Die Universität ist eine zivile
Einrichtung, betreibt keine militärische Forschung und kooperiert nicht mit
militärischen Institutionen.“
• Um die praktische Umsetzung der Zivilklausel zu sichern und sie vor wortklauberischen
Umdeutungen zu schützen, braucht es ein demokratisches Kontrollgremium. Daher fordern
wir die Offenlegung aller Drittmittel, um allen Beteiligten einen kritischen Dialog über den
Zweck von Forschung zu ermöglichen.
• Der Kampf für friedliche Forschung hört nicht in Jena auf. Darum ist unser langfristiges Ziel
die Aufnahme der Zivilklausel in das Thüringer Hochschulgesetz.

Freitag, 4. März 2011

Eine Zivilklausel für die Uni Jena

Dieser Blog begleitet eine Aktion der JUSO-Hochschulgruppe Jena
mehr zur Juso-Hochschulgruppe findest du unter:
www.roter-campus.de
Oder an unseren Aushängen in der Uni